Samstag, 21. Juli 2012
Sonntag, 8. Juli 2012
Hochwasser-Katastrophe und staatliches Versagen
In der am Schwarzen Meer gelegenen Region Krasnodar ertranken in der Nacht von Freitag auf Samstag mehr als 140 Menschen in den Fluten, die innerhalb weniger Minuten Ortschaften zerstörten. Die Flutwelle sei bis zu 7 m hoch gewesen. Überlebende werfen den Behörden und Betreibern von Stauseen vor, nach starken Regenfällen bewusst kleinere Ortschaften geopfert zu haben, um die Großstadt Noworossijsk mit ihren ca. 240.000 Einwohnern zu schonen, ohne jedoch die geflutete Region zu warnen.
Russlands Wieder-Präsident Putin kündigte eine Untersuchung und Hilfen an. Gleichwohl ist es ein ungeheuerliches Versagen dieses sich mit Raumfahrt und Atomrüstung aufspielenden Staates, dass solche Katastrophe überhaupt möglich ist und durch das Fehlen von Zivilschutz-Alarm verschlimmert wurde.
Situation in Deutschland
Allerdings schaut es in Deutschland hinsichtlich der Vorwarn-Möglichkeiten kaum besser aus, denn Sirenennetze gibt es nur noch in wenigen Städten. Wird bei uns aus Schäden in Russland gelernt? Immerhin wurden aus Fukushima einige Schlüsse gezogen. - Organisatorisch ist die Gefahrenabwehr im Katastrophenfall gemäß Art.70 GG eine Länderzuständigkeit. Auch das muss immer wieder auf den Prüfstand des Bundes, denn der Zivilschutz wird in vielen Bundesländern dem Spardruck geopfert.
Markus Rabanus >> Diskussion
Russlands Wieder-Präsident Putin kündigte eine Untersuchung und Hilfen an. Gleichwohl ist es ein ungeheuerliches Versagen dieses sich mit Raumfahrt und Atomrüstung aufspielenden Staates, dass solche Katastrophe überhaupt möglich ist und durch das Fehlen von Zivilschutz-Alarm verschlimmert wurde.
Situation in Deutschland
Allerdings schaut es in Deutschland hinsichtlich der Vorwarn-Möglichkeiten kaum besser aus, denn Sirenennetze gibt es nur noch in wenigen Städten. Wird bei uns aus Schäden in Russland gelernt? Immerhin wurden aus Fukushima einige Schlüsse gezogen. - Organisatorisch ist die Gefahrenabwehr im Katastrophenfall gemäß Art.70 GG eine Länderzuständigkeit. Auch das muss immer wieder auf den Prüfstand des Bundes, denn der Zivilschutz wird in vielen Bundesländern dem Spardruck geopfert.
Markus Rabanus >> Diskussion
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