Donnerstag, 5. Dezember 2019

Tornike K.- Politischer Mord?

Die unten verlinkte Presseerklärung zeugt vom Umfang des Ermittlungsaufwands.

Wenn wir vom Rechtsstaat Schnellschüsse fordern, schaden wir der Rechtsstaatlichkeit.

Zum etwaigen Motiv des Mordes schweigt sich die Presseerklärung ausdrücklich aus (siehe letzter Absatz).
Ohne halbwegs nachvollziehbare Spekulation hinsichtlich der etwaigen Motive tue ich mich mit der gesamten Pressemitteilung schwer. Wie bei Skripal usw. - Das stört mich in Beurteilung solcher Morde erheblich, so leicht es fällt, Morde zu verurteilen.

Sollte als hinreichend erwiesen angesehen sein, dass staatliche Institutionen der Russ.Föderation hinter dem Mord stecken, so wäre zu wünschen, den Fall vor dem Internationalen Gerichtshof anhängig zu machen und im Weltsicherheitsrat. - Aus Prinzip, unabhängig von Erfolgsaussichten - und nicht nur gegenüber unliebsamen Staaten.

Und wieder genügt es nicht, wenn der Kreml die Einzelfälle dementiert, denn so entsteht mir der Eindruck, dass an einer Praxis festgehalten wird, Abtrünnigen mit Ermordung zu drohen.
Es wäre wichtig, von Russland und jedem Staat zu fordern, sich von derlei Praxis öffentlich erklärt zu verabschieden.

Die Ausweisung von Teilen des diplomatischen Personals ist angebracht, wenn deren Anwesenheit nüscht bringt oder sich gar verbrecherischem Mittuns verdächtig macht. Für bloß diplomatische Konsequenzen darf Verdacht genügen.
Oder wenn, wie das AA die Ausweisung begründet, Russland wegen fehlender Zusammenarbeit getadelt werden müsste. - Ich hoffe, mich diesbezüglich auf das AA und den Generalbundesanwalt verlassen zu können.

Ein Abbruch diplomatischer Beziehungen, wie es nun wieder vieler Leut' Wunsch ist, halte ich für Irrsinn, denn wer sich nicht mehr diplomatisch verständigen will, obgleich wir völkerrechtlich noch immer keine durchsetzungsfähige Weltjustiz etablierten, verschärft den Kalten Krieg und müsste darlegen können, was der bringen soll.

Das politische Morden hat Hochkonjunktur - eben nicht nur seitens der Terroristen, sondern auch gegenüber Terroristen. Dann ist nicht von "Mord", sondern von "Töten" die Rede.

Wir akzeptieren das "gezielte Töten" bis hin zur Begeisterung, wenn in unserem Auftrag - und empören uns, wenn im Auftrag unliebsamer Staaten. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht doppelten Standards verfallen.

 https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=21&newsid=862

Dienstag, 18. September 2018

Zur Putin-Erdogan-Einigung

Beide Jungs gehören zwar nicht zu jedermanns engerem Freundeskreis ;-) , aber die Einigung auf eine demilitarisierte Zone in der nord-syrischen Provinz Idlib ist zu beglückwünschen.

Die Einigung erfolgte durch gegenseitiges Entgegenkommen, woran es bislang im Syrienkonflikt mit Ausnahme der Chemiewaffenvernichtung nahezu komplett fehlte, aber jetzt endlich mal zwecks Schlachtvermeidung passiert:

1. Die von Erdogan unterstützten Rebellen ziehen sich aus einem 15 bis 20 Kilometer breiten Gürtel ringsum Idlib zurück.

2. Der von Putin unterstützte Vormarsch syrischer Truppen auf Idlib wird gestoppt.

3. Türkische und russische Militärs überwachen gemeinsam die demilitarisierte Zone.

Putin und Erdogan werden nun zu zeigen haben, was ihre Worte wert sind. Und falls umgesetzt, dann allemal besser als das, was in den letzten zwei Wochen in Washington und auch Berlin an etwaigen "Vergeltungsschlägen" diskutiert wurde.

Gleichwohl möchte ich mal wieder nicht loben, ohne zu nörgeln, denn Erdogans Rebellenunterstützung ist völkerrechtswidrig. Man stelle sich bloß mal umgekehrt vor, Assad würde die PKK in der Türkei unterstützen.

Auch Putins Assadunterstützung ist völkerrechtswidrig, wenngleich umstritten sein mag, ob er Assad zur Hilfe kommen durfte, aber die Art des Beistandes ist buchstäblich "verheerend" für die syrischen Städte und somit unverhältnismäßig, also völkerrechtswidrig.

Der "Westen" ist ob solchen Urteils nicht fein raus, denn seine Unterstützung für die Rebellen, "Exilregierung" usw. ist Teil des Verbrechens, nicht Teil der Konfliktlösung, weshalb Kofi Annan im August 2012 als UNO-Sondervermittler das Handtuch warf.

Freitag, 30. März 2018

Gegenseitige Diplomatenausweisung

Russland hat nun auch vier deutsche Diplomaten des Landes verwiesen und reagiert somit auf Berlins Ausweisungen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Giftanschlag auf einen übergelaufenen Spion des russischen Geheimdienstes in Großbritannien.

Der Kreml ist halt genau gleich bescheuert wie die Regierungen im Westen. Aber okay, wenn es den Leut' hüben wie drüben gefällt, dass man sich gegenseitig die Diplomaten ausweist, dann waren die Diplomaten offenbar überflüssig. - Und daran scheint leider Wahres, weil Diplomatie falsch verstanden wird oder nicht stattfindet, obgleich es jede Menge gemeinsamer Probleme diplomatisch anzugehen gilt.

Mittwoch, 20. September 2017

Menschheitsretter Stanislaw Petrow verstorben !

Am  19. Mai  2017  starb
Menschheitsretter Stanislaw Petrow 
In Funktion des leitenden Offiziers der Kommandozentrale der sowjetischen Satellitenüberwachung stufte Stanislaw Petrow
am 26. September 1983 einen vom "Frühwarnsystem"
gemeldeten Atom-Angriff der USA mit Interkontinentalraketen als Fehlalarm ein und verhinderte den "versehentlichen" Atomkrieg.

Bis in die 1990er Jahre wurde dieser "Vorfall" geheim gehalten.
Seither wurden immer mehr Fälle bekannt.

Und von seinem Tod erfuhren wir erst jetzt. Im September. 
EHRE SEINEM ANDENKEN

Freitag, 14. April 2017

EGMR verurteilt Russland wegen des Antiterroreinsatzes von Beslan 2004

Der EGMR verurteilte Russland zu 3 Mio.€ Schmerzensgeld an Hinterbliebene wegen des verpfuschten Antiterroreinsatzes in Beslan von 2004.

Auch ich hatte damals das Vorgehen der Sicherheitskräfte als vollends rücksichtslos gegenüber den Terrorgeiseln kritisiert, insbesondere, dass vollends versäumt wurde, vor der Erstürmung wenigstens eine hinreichende notärztliche Versorgung zu gewährleisten.

Die damaligen Einsatzvideos sollten Putins "Entschlossenheit" demonstrieren und dokumentierten m.E. unentschuldbaren Dilettantismus.

Das EGMR-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die geringe Schmerzensgeldhöhe allenfalls Symbolik.
Trotzdem ist nicht damit zu rechnen, dass Russland diesem Urteil nachkommt, denn sonst hätte schon ein russisches Gericht in gleicher Weise entschieden - hinreichende Unabhängigkeit vorausgesetzt.

http://www.tagesschau.de/ausland/beslan-egmr-101.html

Montag, 3. April 2017

Moskau - wer meckert, wird verhaftet

Puuh @Putin, wat machse fürn Mist?
So musse imma mehr Mist mache und imma mehr Angst habe, dasse irjendwanne keen friedlich Rente krisst, sondern Knaste.
So isses Diktatorenschickse, datse nichmehr anners können.
Plan'e die Wende fürn Ende, ehe es dir andere backen.

Und sowat haben wir am Roten Knopf - nicht nur in Moskau und Pjöngjang. sondern auch mit dem total verpeilten Trump an Spitze unserer Nato. Wir müssen verrückt sein, dass wir uns das bieten lassen.

Mittwoch, 18. Februar 2015

Ukraine-Krieg anders stoppen

Trotz "Minsk2" geht der Krieg in der Ost-Ukraine weiter. - Grund sei die unterschiedliche Interpretierbarkeit des Abkommens, aber solche Ausreden sind keine Rechtfertigungsgründe.

Zur Lesart von Verträgen: Wenn "Waffenstillstand" drüber steht und verkündet wird, dann ist alles, was zwischen den Zeilen und an Kleingedrucktem steht, entweder im Sinne des Titels auszulegen oder irrelevant.
Weichen rechtliche und politische Lesarten von solch Prinzip ab, so sind solche Lesarten unmoralisch und nicht legitim.
Verabredet war u.a. immerhin, dass es zu demokratischen Gebietsentscheidungen kommen solle. Stattdessen wird weiterhin versucht, Gebietsentscheidungen militärisch herbeizuführen. Das steht im eklatanten Widerspruch zum Abkommen.
Hinsichtlich der Schuldfrage lassen sich keine Unterschiede zwischen den Kriegsparteien erkennen - und die Beobachtungsinstanzen sind zu unvorbereitet oder gar ungeeignet in dieses Abkommen gegangen, denn nicht hinreichend neutral.
OSZE, Beobachter aus Russland und NATO-Staaten dürfen zwar "beobachten", aber sind zu sehr in diesem Streit involviert, um verlässliche Aussagen zu treffen.

Die Vetomächte des Weltsicherheitsrat wären verpflichtet gewesen - und sind es weiterhin, sich auf geeignetere Beobachtungsinstanzen zu verständigen und diese auch gegen den Willen der unmittelbaren Konfliktparteien durchzusetzen.
Überdies hätte es UN-Streitkräfte zur Überwachung des Abkommens bedurft, die militärischen Abkommensverletzern erforderlichenfalls militärisch Einhalt gebieten können.

All das ist nicht, so dass der Konflikt weiterhin der Selbstjustiz nicht annähernd verlässlicher Streitparteien belassen wurde.

"Das Wiederaufflammen des Krieges war absehbar." - Stimmt, aber das ist kein Automatismus und überhaupt kein Grund, die Konfliktparteien aus der Erwartung i.S.v. Forderung zu entlassen, den vereinbarten Waffenstillstand einzuhalten.
Darum muss der Weltsicherheitsrat den Führern der Kriegsfortsetzung mit lebenslanger Haft drohen, so dass sie wissen, dass es wenigstens für sie persönlich militärisch nichts zu gewinnen gibt.

Ob Poroschenko oder Separatistenführer - allen muss verboten werden, auch nur irgendwie der weiteren Selbstjustiz das Wort zu reden, einschließlich der Floskeln "zulässiger Selbstverteidigung", denn das Recht zur Selbstverteidigung taugt nicht zur Beilegung des militärischen Konflikts.